Insidertransaktion

„Insidertransaktion“, auch Insiderhandel oder Insidergeschäft genannt, ist ein Begriff aus dem Bereich des Finanzmarkts. Damit bezeichnet man die Situation, wenn Insider ihr besonderes Wissen ausnutzen, um für sich oder für andere Geschäfte zu tätigen, ihre Kenntnisse weitergeben oder anderen den Erwerb oder Verkauf von Wertpapieren empfehlen und dadurch Gewinne erzielen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In Deutschland sind laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Insidertransaktionen verboten. Um die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts zu gewährleisten, ist es nötig, dass alle Marktteilnehmer die gleichen Chancen haben, Insider haben aber den anderen gegenüber einen Informationsvorsprung.

Das Verbot von Insidertransaktionen soll die Chancengleichheit sichern, so dass es Insidern nicht möglich ist, ihre Informationen zu nutzen und damit ohne Risiko hohe Gewinne zu erzielen.

 
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