Insiderpapier

Bei Insiderpapieren handelt es sich um Wertpapiere, mit denen kein Insiderhandel (auch Insidergeschäft oder Insidertransaktion genannt) betrieben werden darf.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Begriff ist in § 12 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie im Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) definiert. Demzufolge sind Insiderpapiere Finanzinstrumente, die

• im Inland an der Börse oder einem organisiertem Markt gehandelt werden, oder

• in einem EU-Land (EU = Europäische Union) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zum Handel zugelassen sind, oder

• nicht an der Börse genhandelt werden, deren Preis aber von börsengehandelten Finanzinstrumenten (wie die oben genannten) abhängt.

Darunter fallen auch Optionsgeschäfte, Differenzgeschäfte und Termingeschäfte.

Personen, die auf Grund ihrer Stellung im Unternehmen über Insiderwissen verfügen, dürfen diesen Informationsvorsprung also nicht nutzen, um mit solchen Papieren zu handeln und daraus einen Gewinn zu erzielen.

 
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