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Insiderhandel

Insiderhandel oder Insidergeschäft meint im Finanzwesen die Nutzung von Insiderinformationen für entsprechende Geschäfte an der Börse. Rechtlich geregelt wird dies im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Als Insider im Sinne dieses Gesetzes gelten dabei Personen, die Informationen parat haben, die Kurse erheblich beeinflussen können und nicht öffentlich bekannt sind. Darunter zählen die Primärinsider, d.h. Personen, die …

… kapitalmäßig an einem Unternehmen oder eines verbundenen Unternehmens beteiligt sind,
… auf Grund deren Tätigkeit im Unternehmen an gewisse Informationen gelangen (z.B. Vorstandsmitglieder etc.),
… auf Grund deren Tätigkeit außerhalb des Unternehmens Informationen erlangen (z.B. Anwälte, Steuerberater etc.)
… illegal an Insiderinformationen gekommen sind

und Sekundärinsider, d.h. sonstige Personen, die solche Insiderinformationen besitzen.

Insiderhandel ist laut WpHG strengstens verboten. Dazu gehören die folgenden Vorgehensweisen:

1. Erwerb oder Veräußerung von Insiderpapieren für eigene oder fremde Rechnung bzw. für einen Dritten unter Nutzung von Insiderinformationen

2. Unbefugtes Mitteilen bzw. zugänglich Machen von Insiderinformationen an/ für Andere

3. Aussprechen von Kauf- oder Verkaufsempfehlungen auf der Grundlage von Insiderinformationen bzw. Weiterleitung einer solchen Empfehlung an Dritte

Mit Insiderinformationen meint das Gesetz hierbei eine „(…) konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände (…)“, die sowohl einen oder mehrere Emittenten (ausgebende Gesellschaft) als auch die Papiere (Insiderpapiere) selbst betreffen kann. Sie sind vor Allem dazu geeignet, bei bekanntwerden den Markt- bzw. Börsenkurs des Papieres erheblich zu beeinflussen.

Für die Überwachung der Märkte und gleichzeitig auch das Aufspüren und Vermeiden von Insiderhandel ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Ihre Ziele sind:

- Gewährleistung der Sicherheit der Märkte,
- Sicherung der Funktionsfähigkeit der Märkte
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Insiderhandel wird strafrechtlich verfolgt und mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.

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