Insider-Überwachung

Die Insiderüberwachung (engl.: insder monitoring) hat die Aufgabe, den Insiderhandel (auch: Insidertransaktion oder Insidergeschäft) zu unterbinden. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sollen so gesichert und die Chancengleichheit der Marktteilnehmer und damit letztlich auch die Funktionsfähigkeit des freien Finanzmarktes gewährleistet werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Insiderüberwachung wird in den westlichen Staaten von Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörden übernommen und in Deutschland ist das die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dafür zuständig.

Neben der reinen Überwachung gehört zur ihrer Aufgabe auch die Verfolgung von verbotenen Insidergeschäften. Dazu beobachten die Mitarbeiter der BaFin das Handelsgeschehen und die Kursbewegungen und sie untersuchen Auffälligkeiten, analysieren Ad-hoc-Meldungen (Emittenten sind laut § 15 Wertpapierhandelsgesetz, kurz WpHG, verpflichtet, neue Tatsachen, die den Kurs eines Wertpapieres erheblich beeinflussen, sofort zu veröffentlichen) und gehen Hinweisen Dritter (z.B. von Anlegern, Behörde oder Presse) nach.

Wenn sich ein Verdacht konkretisiert, leitet die BaFin die Strafverfolgung ein, indem sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet.

 
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