Insider-Meldepflicht

Die Insider-Meldepflicht oder -Veröffentlichungspflicht bezieht sich auf die sogenannten Eigengeschäfte oder "Director's Dealings".

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Dabei handelt es sich um Geschäfte von Führungspersonen einer börsennotierten Gesellschaften, die diese mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens in Deutschland tätigen. Geschäfte dieser Art mit einem Wert ab 5.000,00 € im Kalenderjahr müssen gem. §§ 15a und 15b des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) unverzüglich gemeldet werden.

Die Mitteilung der Eigengeschäfte an den Markt erfolgt in zwei Schritten:

Zuerst müssen innerhalb von 5 Tagen der betreffende Emittent und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benachrichtigt werden und

für Inlandsemittenten gilt danach auch noch eine Pflicht zur Veröffentlichung.

 
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