Immobilienbewertung

Im Zuge einer Immobilienbewertung kann der Marktwert eines Gebäudes oder eines Grundstücks ermittelt werden. Die Regelungen für die Wertermittlung sind in der Wertermittlungsverordnung (WertV) festgehalten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach gibt es grundsätzlich 3 Varianten, den Wert einer Immobilie zu errechnen:

1. Vergleichswertverfahren
-> Kaufpreis vergleichender Grundstücke wird herangezogen

2. Ertragswertverfahren
-> die zu erzielenden Erträge der Immobilie werden als Grundlage angewandt

3. Sachwertverfahren
-> Herstellungswerte der Immobilie werden als Basis einbezogen

Eine solche Immobilienbewertung wird zumeist dann vorgenommen, wenn ein Objekt veräußert bzw. erworben werden soll. Beide Geschäftspartner haben ein Interesse daran, den realen Wert der Immobilie zu kennen. Er wird über die Summe definiert, die zum Bestimmungszeitpunkt am Markt im so genannten gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Liegt das Ergebnis der Immobilienbewertung vor, können Käufer und Verkäufer die Verhandlungen über den Preis auf einer fundierten Grundlage führen.

 
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