IFRS

IFRS steht für International Financial Reporting Standards. Mit der Umstrukturierung des International Accounting Standards Committee (IASC) in das International Accounting Standards Board (IASB) im Jahre 2001 folgte schließlich auch die Modifizierung der bis dato bestehenden International Accounting Standards (IAS) und die Entwicklung neuer Standards mit dem Namen IFRS.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Viele der IAS behielten bis heute ihre Gültigkeit und einige andere wurden durch die neuen Richtlinien ersetzt. Der erste neue Standard wurde im Jahre 2003 veröffentlicht. Grundsätzlich kann man hinsichtlich der Begrifflichkeit also Folgendes sagen:

- IAS = gültige Standards des IASC
- IFRS = vom IASB neu verabschiedete Standards

Gleichzeitig verwendet man IFRS auch als Oberbegriff für beide Bereiche.

Die IFRS dienen vor Allem dazu, Rechnungslegungsvorschriften zu erstellen und weiter zu entwickeln, um EU-weiten gleiche Regelungen hinsichtlich der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen zu schaffen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese Regelungen in nationales Recht umgewandelt werden müssen.

Der grundsätzliche Aufbau des Regelwerkes basiert auf 3 Stufen:

1. Einzelstandards

2. Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee zu den IAS/ IFRS

3. Framework mit Zielen und Anforderungen der Rechnungslegung sowie der Definition der Elemente der Rechnungslegung

Das Ziel des Regelwerks besteht darin, Unternehmen zu mehr Transparenz bei der Aufstellung von Bilanzen und Abschlüssen anzuhalten. Mit den IFRS soll die Rechnungslegung von Firmen international vergleichbar gemacht werden, Anleger sollen auf diese Weise bessere Informationsmöglichkeiten erhalten. Letztlich steht als Zielvorstellung hinter den Standards auch eine Stärkung des allgemeinen Vertrauens in die Finanzmärkte. Einfache und transparente Bilanzen sollen helfen, die Ertrags- und Vermögenslage von Unternehmen schneller und genauer einzuschätzen. Klarheit, Verständlichkeit und Zuverlässigkeit sind dabei wesentliche Kriterien.

Die IFRS sind insofern eine wirksame Ergänzung zu den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) in Deutschland.

 
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