IFA

IFA ist die Abkürzung für Independent Financial Advisor (auch Adviser geschrieben) und meint einen unabhängigen professionellen Finanzberater, der völlig eigenständig und unabhängig von Produktanbietern über die finanziellen Angelegenheiten des Kunden berät und entsprechend passende Angebote aus dem gesamten Markt herausfiltert und empfiehlt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

IFAs sind damit weder Vermittler noch Vertreter bestimmter Anbieter, d.h. sie abreiten nicht für eine spezielle Bank, Versicherungsgesellschaft oder sonstige Einrichtung und sind auch nicht an ein festgelegtes Produktportfolio gebunden. Daher arbeiten sie auch nicht auf Provisionsbasis, sondern verlangen üblicherweise direkt ein Honorar vom Kunden selbst für die Analyse-, Beratungs- und Empfehlungstätigkeit.

Unabhängige Finanzberater müssen sowohl einen von der IHK anerkannten Abschluss vorweisen können. Des Weiteren sind die Regelungen und Gesetzgebungsverfahren zur Gewerbeerlaubnis von Versicherungsvermittlern gemäß EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie zu beachten.

Da der Begriff „Finanzberater“ gesetzlich nicht geschützt ist, ist es wichtig, bei der Wahl eines entsprechenden unabhängigen Beraters auf dessen Qualifikationen zu achten. So sind …

… Ausbildungsnachweise,
… Zertifizierungen,
… Berufserfahrungen und
… Referenzen

wichtige Kriterien, um eine professionelle Tätigkeit erwarten zu können.

 
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