Hundegeld
Als Hundegeld bezeichnete man in vergangenen Jahrhunderten eine Abgabe, die von den Einwohnern eines Landes an den Staat zu leisten war.
Die Pflicht zur Zahlung des Hundegeldes traf aber nicht nur Besitzer von Hunden, wie der Name zunächst vielleicht vermuten lässt. Vielmehr wurde die Abgabe unabhängig vom Besitz eigener Tiere erhoben.
Ihren Namen erhielt die Steuer wegen des besonderen Zwecks, dem das Geld diente. Mit den Einnahmen wurden nämlich die herrschaftlichen Jagdhunde unterhalten. Insbesondere wurde das Hundegeld zum Kauf von Futter eingesetzt.
Heute wird der Begriff mitunter als Synonym für die Hundesteuer benutzt. Diese Steuer muss heutzutage allerdings nur noch von jenen Bürgern gezahlt werden, die tatsächlich Hunde besitzen.