Holding

Eine Holding, oder besser gesagt Holdinggesellschaft, zählt zu den Konzentrationsformen bei Unternehmenszusammenschlüssen, speziell zu den Unternehmensbeteiligungen. Der Begriff stammt aus dem englischen Sprachgebrauch und kann mit "Anteil" oder auch "Beteiligung" übersetzt werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine Holding gilt als Dachgesellschaft eines Konzerns und hat die Verwaltungsverantwortlichkeit inne. Sie beherrscht sozusagen alle angeschlossenen Gesellschaften (Tochtergesellschaften), wobei diese rechtlich selbstständig und eigenverantwortlich für das operative Geschäft bleiben. Die Holding an sich ist somit auch keine eigenständige Rechtsform, sondern gilt nur als Organisationsform von Unternehmen.

Auf Grund der Konzernstruktur muss eine Holding aus mindestens 2 Ebenen bestehen:

1. Dach- oder Muttergesellschaft
2. Tochtergesellschaft(en)


Das Mutterunternehmen beteiligt sich mit ihrem Kapital an den Tochtergesellschaften und ist üblicherweise reine Verwaltungs- und Finanzierungsgesellschaft. Weit verbreitet sind Beherrschungsverträge, die der Muttergesellschaft die faktische Leitung des Tochterunternehmens ermöglichen, sowie Gewinnabführungsverträge. Mit diesen sichert sich die Holding die Erträge, die von der Tochter erwirtschaftet werden. Daraus ergeben sich insbesondere steuerliche Konsequenzen.

 
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