Hörergeld

Das Hörergeld war eine frühe Form der heutigen Studiengebühren. Bis 1970 verlangten die meisten Universitäten in Westdeutschland von jedem Studierenden, der zur Zahlung in der Lage war, ein Hörergeld in Höhe von etwa 150 Mark.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Es gab jedoch zunehmenden Widerstand aus der Studentenschaft, der schließlich im Boykott des Hörergeldes gipfelte. Die Aktionen, denen sich sehr bald Tausende Studenten anschlossen, nahmen in Hamburg ihren Anfang. Schließlich verzichteten die Universitäten auf die Gebühr.

Mehr als drei Jahrzehnte blieb das Studieren in Deutschland anschließend an den meisten Hochschulen kostenlos. Seit 2004 haben jedoch zahlreiche Bundesländer die Tradition des Hörergeldes wieder aufgenommen und Studiengebühren eingeführt. Die Höhe dieser Abgaben ist nicht einheitlich geregelt, zumeist werden jedoch Beträge zwischen 500 und 1.000 Euro pro Semester fällig. Studenten, die nicht über entsprechende finanzielle Mittel verfügen, können öffentlich geförderte Darlehen aufnehmen, die erst nach dem Ende des Studiums bzw. nach Aufnahme einer Berufstätigkeit zurückgezahlt werden müssen. Für Empfänger von Bafög-Leistungen sind die Studienkredite sogar in der Regel zinsfrei.

 
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