Hedge-Geschäft

Das Hedge-Geschäft, kurz Hedging oder zu Deutsch Absicherung (Absicherungsgeschäft), dient der Absicherung gegen Risiken aus unerwarteten Preisänderungen. Es kommt vor Allem im Bereich der Anlage in Finanzderivaten vor.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Hedging einer Finanzposition erfolgt dadurch, dass zusätzlich zum Grundgeschäft eine weitere Transaktion eingegangen wird. Diese ist dazu geeignet, bestehende oder zukünftige Kassa-Transaktionen hinsichtlich eventuell auftretender Risiken abzusichern.

Beispiele
Verkauf eines Wertpapierbestandes auf Termin
-> Kurssicherheit, aber kein Ertrag an steigenden Marktpreisen

Kauf von Wertpapieren auf Termin
-> Kurssicherheit, aber Abnahme zum höheren Future-Preis auch bei sinkenden Marktpreisen

Will man ein Geschäft hedgen, verfolgt man also die Absicht, mögliche Risiken, die sich zum Beispiel aus einem Kursverfall des Basiswerts oder starken Wechselkursschwankungen ergeben können, nach Möglichkeit ausschalten. Ein Hedge-Geschäft wird also nicht für sich getätigt, sondern als Reaktion und Absicherung auf die eigentliche Transaktion, mit der es direkt gekoppelt ist. Es hat somit eine preisausgleichende Wirkung auf Kursschwankungen etc.

 
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