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Headline-Inflation

Die Headline-Inflation ist eine andere Bezeichnung für die Kerninflation. Bei deren Berechnung bleiben einige Güter unberücksichtigt, die häufigeren Preisschwankungen unterworfen sind. Man verspricht sich dadurch eine verlässlichere Aussage über die tatsächliche Preissteigerung.

Generell wird zur Ermittlung der Inflationsrate ein so genannter repräsentativer Warenkorb genutzt. Er enthält zahlreiche Waren und Dienstleistungen, die von durchschnittlichen deutschen Haushalten gekauft und in Anspruch genommen werden. Dazu gehören

- Lebensmittel,
- Tabakwaren,
- Alkohol,
- Schuhe und Bekleidung,
- Wohnungsmieten inklusive Nebenkosten,
- Gesundheits- und Pflegeprodukte,
- Freizeitaktivitäten,
- Besuche von Hotels und Restaurants sowie
- diverse Dienstleistungen.

Die Preisentwicklung dieser Güter und Leistungen wird von der Statistikbehörde über einen längeren Zeitraum verfolgt. Die Steigerungen bei den Preisen ergeben die Inflationsrate.

Für die Berechnung der Headline-Inflation werden jedoch nicht alle Produktgruppen berücksichtigt. Vielmehr bleiben sowohl die Kosten für Lebensmittel als auch die Energiekosten außen vor. Zur Begründung wird auf die starken saisonalen Unterschiede vor Allem bei frischen Nahrungsmitteln wie Obst und Gemüse verwiesen, auch die deutlichen Schwankungen der Kosten für Benzin, Heizöl oder Erdgas könnten die Headline-Inflationsrate verfälschen. Die Berechnung des europaweit geltenden harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) erfolgt deshalb ohne die Aufwendungen der Privathaushalte für Lebensmittel und Energie.

Der harmonisierte Verbraucherpreisindex ist vor Allem deshalb von großer Bedeutung, weil er der Europäischen Zentralbank (EZB) als eine wesentliche Entscheidungshilfe bei Beschlüssen zur Geldpolitik dient.

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