Havariegeld

Das so genannte Havariegeld gleicht den Schaden aus, der in Folge eines Schiffsunglücks entsteht. Es muss entweder von einer Versicherung oder von der Reederei getragen werden, der das in einem Unfall verwickelte Schiff gehört.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Praxis ist das Havariegeld zumeist von einem Versicherungsunternehmen aufzubringen, weil Reeder nicht das Risiko eingehen, ihre Schiffe ohne eine ausreichende Absicherung über Versicherungspolice auf die Reise zu schicken.

Der Begriff „Havarie“ stammt eigentlich aus dem Arabischen und bezeichnet dort einen Fehler oder einen Schaden. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich das Wort jedoch insbesondere für solche Schadensfälle, an denen Schiffe beteiligt sind, etabliert. Seltener wird der Begriff auch bei Flugzeugunglücken oder großen Unfällen zum Beispiel in Kraftwerken benutzt.

Das Havariegeld, das Versicherungen nach einem Unfall auf See zu zahlen haben, umfasst nicht nur den finanziellen Schaden, der durch die Beschädigung oder den Verlust des Schiffes entsteht. Versichert ist vielmehr auch die Ladung, die das Schiff transportiert. Insbesondere bei sehr großen Containerschiffen, die 100.000 Tonnen und mehr an Ladung aufnehmen können, sind bei Havarien enorme Vermögenswerte bedroht. Schäden an der geladenen Fracht sind allerdings nicht nur durch den Untergang des Schiffes möglich, sondern auch in Folge großer zeitlicher Verzögerungen beim Transport. Ware mit begrenzter Haltbarkeit kann unter Umständen unverkäuflich werden, wenn in Folge eines Unfalls oder eines nur schwer zu behebenden Schadens ein Schiff etliche Tage oder Wochen später als geplant sein Ziel erreicht. Auch in diesem Fall springen, je nach Ausgestaltung der entsprechenden Policen, Versicherungen mit der Zahlung eines Havariegeldes ein.

 
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