Handschein

Im Geschäftsleben ist der Handschein heute selten geworden. In früheren Zeiten besaß er im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs größere Bedeutung und galt als eine Form des Zahlungsversprechens vor Allem zwischen einander bekannten Geschäftspartnern.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Handschein in dieser Form war eine Bescheinigung über eine bestimmte Summe Geldes, die innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes zurückbezahlt werden sollte. Es handelt sich beim Handschein im rechtlichen Sinne also um ein Schuldversprechen, eine Art Vertrag, der die Zahlung der Summe zum Inhalt hat.

Schuldaufnahmen wurden in den Privaturkunden dokumentiert. Der Schuldner bekannte die Höhe der aufgenommenen Schuld und benannte eine Sicherheit. Zwischen Schuldner und Gläubiger wurden Abmachungen über Zinsen und Art und Weise der Schuldentilgung getroffen und den Schuldschein erhielt der Gläubiger.

Es war darüber hinaus für eine größere Sicherheit üblich, die Handscheine zusätzlich bei zuständigen Gerichten in das Protokollbuch einzutragen. Nach Ablösung der Schuld wurde die Tilgung amtlich bestätigt. In der Regel zahlten die Schuldner den betreffenden Betrag in einer unzerteilten Summe zurück. Es war durchaus üblich, dass Gläubiger den Schuldschein wie Geld an einen anderen übergaben.

 
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