Handelsbilanz

Im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung stellt eine Handelsbilanz systematisch alle Warenaus- und -einfuhren (Import (kurz: cif) und Export (kurz: fob)) einer Volkswirtschaft über einen festen Zeitraum (in der Regel ein Jahr) gegenüber. Sie erfasst also den grenzüberschreitenden Warenhandel, speziell den Außenhandel, eines Landes. In Hinblick auf die Betriebswirtschaft werden oft auch die Bilanzen von Wirtschaftsunternehmen als Handelsbilanzen bezeichnet. Die folgende Definition bezieht sich jedoch auf die Handelsbilanz einer Volkswirtschaft.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bedeutung einer Handelsbilanz

Sie ist die wahrscheinlich wichtigste Unterbilanz der Leistungsbilanz, welche wiederum Teil der Zahlungsbilanz und damit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist. Demnach liefert die Handelsbilanz bedeutende Informationen für zukünftige, wirtschaftliche Entscheidungen einer Volkswirtschaft.

Was bedeutet Außenhandel?

Der Außenhandel eines Landes stellt volkswirtschaftlich betrachtet einen Spezialhandel nach der amtlichen Außenhandelsstatistik dar. Er umfasst sämtliche Ein- und Ausfuhren von Waren zum Ge- und Verbrauch sowie zur Be- oder Verarbeitung und Transitgüter, welche jedoch statistisch keine Berücksichtigung finden.


Grundlagen zur Erstellung der Handelsbilanz

Die Daten für die deutsche Handelsbilanz stammen vorwiegend aus der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes sowie der Statistik des Auslandszahlungsverkehrs der Deutschen Bundesbank. Da die deutsche Leistungsbilanz von der Deutschen Bundesbank monatlich erstellt wird, gilt gleiches auch für die Handelsbilanz als Unterbilanz dieser.

Bedeutende rechtliche Grundlagen zur Erstellung einer Handelsbilanz sind unter anderem

  • Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatGes)
  • Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Bundesstatistikgesetz (BStatG)
    und weitere.

Andere Bezeichnungen für die Handelsbilanz sind

  • Außenhandelsbilanz
  • Warenbilanz
  • Warenhandelsbilanz

Aufbau der Handelsbilanz

Eine Handelsbilanz ist nach Warengruppen (Nahrungsmittel, Rohstoffe, etc.) und Ländern bzw. Ländergruppen gegliedert. Bevor ein Eintrag in der Handelsbilanz erfolgt, muss das Statistische Bundesamt Rohdaten anhand von Intra- und Extrahandelsstatistik prüfen und ggf. korrigieren. Solch eine Korrektur bezieht sich besonders auf die Darstellung nach General- oder Spezialhandel, auf Veredelungs- und reine Lagergeschäfte sowie auf Transportleistungen. Eine Korrektur erfolgt über den Posten „Ergänzungen zum Warenverkehr/Transithandel“.


Formen einer Handelsbilanz

Eine Handelsbilanz kann aktiv, passiv oder ausgeglichen sein. Eine ausgeglichene Handelsbilanz ist jedoch äußerst selten. Export und Import müssen die gleichen Werte haben – aufgrund des oft regen Warenverkehrs gilt eine ausgeglichene Handelsbilanz daher eher als Phänomen.

Aktive Handelsbilanz

Übersteigt der Export-Wert den Import-Wert so ist die Handelsbilanz aktiv und man spricht von einem Handelsbilanzüberschuss oder einer positiven Handelsbilanz. Ein Handelsbilanzüberschuss kann in Zusammenhang mit einer Leistungsbilanz zu einem Kapitalexport* führen.

Passive Handelsbilanz

Übersteigt der Import-Wert den Export-Wert, so spricht man von einer passiven (negativen) Handelsbilanz (Handelsbilanzdefizit). Eine negative Handelsbilanz kann auch als negativer Nettoexport bezeichnet werden.

* Kapitalexport = mehr exportierte Waren bedeuten wachsende Kapitalerträge, die wiederum als Überschuss im Ausland investiert werden.

 
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