Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung dient der finanziellen Deckung eventuell auftretender Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber dem Versicherungsnehmer. Dabei ist Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer selbst bzw. der/ die Versicherte die Sorgfaltspflicht verletzt hat. Zusätzlich dient dieser Versicherungsvertrag aber auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage bildet das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hier findet man die folgende Formulierung:

„Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren.“

Grundsätzlich zählen Haftpflichtversicherungen zu den freiwilligen privaten Absicherungen. Allerdings legt der Gesetzgeber einige Ausnahmen fest, bei denen eine solche Versicherung zwingend ist.

Beispiel: Kraftfahrzeuge

Je nach Absicherungsbereich gibt es auch verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen:

- Privathaftpflichtversicherung
Üblicherweise werden in den Versicherungsvertrag der Ehepartner und die im Haushalt lebenden Kinder (wenn noch keine Berufsausbildung abgeschlossen bzw. noch nicht verheiratet) mit einbezogen. Auch der eheähnliche Lebenspartner kann in der Regel kostenfrei mitversichert werden. Abgesichert werden alle im privaten Bereich entstehenden Schäden.

Gesetzliche Ausnahmen:
Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind laut Gesetz nicht deliktfähig und können daher auch nicht haftbar gemacht werden. Bei Unfällen, die ein Kind im Straßenverkehr verursacht, steigt diese Altersgrenze sogar auf 10 Jahre. Demnach zahlt der Versicherer nicht und auch die Eltern sind von der Zahlungspflicht befreit, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Der BdV (Bund der Versicherten) rät zu den folgenden Kriterien:
- einheitliche Summen für Personen- und Sachschäden (Pauschalsummen)
- Versicherungssumme mindesten 3 Millionen € pauschal
- Selbstbeteiligung sinnvoll

- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Hundehaftpflicht, Pferdehaftpflicht (Tierhalterhaftpflichtversicherung)
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
etc.

 
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