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Haftpflichtversicherer

Unter Haftpflichtversicherern versteht man Versicherungsgesellschaften und Dienstleister, die ihren Kunden eine Absicherung gegen etwaige Schadenersatzansprüche Dritter in verschiedenen Bereichen des Lebens anbieten.

Ein solcher Anspruch kann dann enstehen, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten Schaden zufügt, indem …

… er eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt oder
… sein Verhalten erhöhte Gefahr aufwies.


Haftpflichtversicherer unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Den vertraglichen Rahmen aber bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), die als Musterbedingungen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ausgegeben werden und durch abweichende Vereinbarungen der einzelnen Haftpflichtversicherer ergänzt werden können.

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