Haftgeld

Haftgeld ist auch als Angeld bekannt und zählt zu den privatrechtlichen Sicherungsmitteln. Es gilt als kleinere schuldrechtliche Sicherheit und ist rechtlich im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Haftgeld wird vor einem Vertragsabschluss entweder als Zeichen des Abschlusses oder zur Sicherung der Vertragserfüllungen gezahlt. Es dient also der Sicherung der Vertragstreue. Dabei nimmt es 2 wesentliche Funktionen auf:

1. Beweisfunktion -> Beweis des Vertragsabschlusses
2. Sicherungsfunktion -> Sicherung der Vertragstreue

Sollte es durch eine der beiden Vertragsparteien nicht zur Erfüllung der Vereinbarungen kommen, kann die jeweils andere Partei folgendes machen:

- Haftgeldempfänger -> kann Haftgeld behalten, wenn andere Partei Leistung nicht erbringt
- Haftegeldgeber -> kann doppelten Betrag des Haftgeldes zurückfordern, wenn andere Partei Leistung nicht erbringt

 
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