Das Haftgeld wird vor einem Vertragsabschluss entweder als Zeichen des Abschlusses oder zur Sicherung der Vertragserfüllungen gezahlt. Es dient also der Sicherung der Vertragstreue. Dabei nimmt es 2 wesentliche Funktionen auf:
1. Beweisfunktion -> Beweis des Vertragsabschlusses
2. Sicherungsfunktion -> Sicherung der Vertragstreue
Sollte es durch eine der beiden Vertragsparteien nicht zur Erfüllung der Vereinbarungen kommen, kann die jeweils andere Partei folgendes machen:
- Haftgeldempfänger -> kann Haftgeld behalten, wenn andere Partei Leistung nicht erbringt
- Haftegeldgeber -> kann doppelten Betrag des Haftgeldes zurückfordern, wenn andere Partei Leistung nicht erbringt
Haftgeld
Haftgeld ist auch als Angeld bekannt und zählt zu den privatrechtlichen Sicherungsmitteln. Es gilt als kleinere schuldrechtliche Sicherheit und ist rechtlich im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt.
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