Gutgeführt

Gutgeführt ist die deutsche Übersetzung für die englische Bezeichnung „well managed“. Dies ist ein Begriff aus dem US-amerikanischen Aufsichtsrecht und kommt in Verbindung mit dem so genannten Gramm-Leach-Bliley-Gesetz, kurz GLB Act, aus dem Jahr 2000 zur Anwendung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Dabei wird der Rang einer gutgeführten Bankholding exakt auf der Grundlage unterschiedlicher Rating-Vorgaben definiert. Bankholding Companys gelten als gutgeführt, wenn von 5 vorgegebenen Stufen die Ratings für bestimmte operationelle Posten in der Konzernbilanz die Stufen 1 oder 2 erreichen.

Ebenso wird auch die Qualität des Managements bewertet. Die jeweilige Bankholding muss zudem nachweisen können, dass in zufriedenstellendem Ausmaß Bankdienstleistungen vor Ort angeboten werden.

Der Begriff „gutgeführt“ ist oft auch im Zusammenhang mit anderen wirtschaftlichen Unternehmen gebräuchlich. Gutgeführte Unternehmen sind wettbewerbsfähig, handeln fortschrittlich und berücksichtigen auch die Ansprüche der Mitarbeiter. Besonders wichtige Kriterien sind die Kundenzufriedenheit und die Fähigkeit zum Wandel. Die fortschreitende Entwicklung verlangt von national und international agierenden Unternehmen, schneller auf neue Bedingungen zu reagieren und diese auch vorauszusehen. Zum langfristigen Unternehmenserfolg tragen darüber hinaus neben fachlichen auch kreative und soziale Kompetenzen bei. Gutgeführte Unternehmen setzen ihre Strategien schneller und konsequenter als andere um. Ziele konkret zu formulieren und umzusetzen, verleiht einem Unternehmen Glaubwürdigkeit, was im Hinblick auf die positive Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist.

 
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