Gütestelle

Mit einer Gütestelle wird eine staatliche Stelle bezeichnet, an der man Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich regeln kann. Sie kommen immer mehr auf, denn die Gerichte sind oft mit Bagatellfällen überlastet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Es gibt ein freiwilliges Güteverfahren, das vor einer staatlich anerkannten Gütestelle stattfindet und den Streitparteien in zivilrechtlichen Angelegenheiten ermöglicht, den Streit vor Allem kostengünstig und rasch aus der Welt zu schaffen. Eingeleitet wird das Güteverfahren auf Antrag wenigstens eines Beteiligten. Mit der Einreichung eines Güteverfahrens wird die Verjährung gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hinausgeschoben. Es findet zusammen mit einem unparteiischen Dritten eine Vergleichsverhandlung statt, um eine Einigung außerhalb des Gerichtssaals zwischen den Streitenden zu erzielen. Erklärt sich aber ein Streitgegner mit einem Verfahren vor der Gütestelle nicht einverstanden, so läuft die Verjährungsfrist 6 Monate nach Beendigung des Verfahrens weiter. Damit hat der Streitgegner ausreichend Zeit gewonnen, um die Klärung der Schwierigkeiten für ein Gerichtsverfahren vorzubereiten.

Ein Verfahren vor der Gütestelle ist eine Mediationsverhandlung, die bei Erfolg beiden Streitparteien Vorteile bringt. Die Gütestelle selbst ist für die Organisation und Durchführung eines solchen Verfahrens verantwortlich. Wie das Verfahren gestaltet wird, überbleibt den Streitgegner oder ihren Anwälten. Häufig werden die Verfahrenskosten zwischen beiden Gegnern geteilt und auch die Kürze des Verfahrens trägt zu einer kostengünstigen Variante bei, Streit zu schlichten.

 
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