Güter, börsenfähige

Börsenfähige Güter sind alle Waren und Dienstleistungen, auf die – in rechtstheoretischer Hinsicht - das Ausschlussprinzip angewendet werden kann. Dieses besagt, dass für das betreffende Gut Eigentumsrechte exakt definiert und somit auch gerichtlich durchsetzbar sind.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In praktischer Hinsicht bedeuten börsenfähige Güter alle Waren, die je nach der betreffenden Börsenordnung die Voraussetzung erfüllen, an dieser Börse zugelassen und dort gehandelt zu werden.

 
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