Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung (auch Grundfähigkeitenversicherung oder Grundfähigkeiten-Versicherung) dient der Absicherung für den Fall, dass grundlegende Fähigkeiten der Grob- oder Feinmotorik in ihrer Funktion durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall eingeschränkt werden (= Leistungs- bzw. Versicherungsfall). Damit ist sie beispielsweise eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Tritt ein entsprechender Leistungsfall ein, erhält der Versicherte eine monatliche Rente, die man entweder bis auf ein Endalter begrenzen kann oder als lebenslängliche Zahlung vereinbart. Ob bzw. wann eine entsprechende Beeinträchtigung der Grundfähigkeiten vorliegt, prüft die Versicherungsgesellschaft an Hand zweier Fähigkeitenkataloge:

Fähigkeitenkatalog A:

- Sehen
-> Restsehfähigkeit beträgt auf beiden Augen nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit

- Sprechen
-> Versicherter ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen

- sich orientieren
-> Versicherter ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren

- Hände gebrauchen
-> weder mit der linken noch mit der rechten Hand kann ein Schreibstift benutzt und eine Tastatur bedient werden

Fähigkeitenkatalog B:

- Hören
-> Geräusch können nicht wahrgenommen werden

- Gehen
-> Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden kann nicht gehend zurückgelegt werden, ohne anzuhalten, um sich abzustützen oder zu setzen

- Treppen steigen
-> eine Treppe mit 12 Stufen kann nicht hinauf- oder hinab gegangen werden, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich am Geländer festzuhalten

- Knien oder Bücken
-> Versicherter ist nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten

- Sitzen
-> Versicherter ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen

- Stehen
-> man kann nicht 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen

- Greifen
-> weder mit der rechten noch mit der linken Hand kann eine Flasche mit Schraubverschluss geöffnet werden

- Arme bewegen
-> Versicherter kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen (auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an)

-Heben und Tragen
-> weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand mit einem Gewicht von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen

- Auto fahren
-> Versicherter ist volljährig und aus medizinischen Gründen ist die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich; sofern ein Führerschein auf ihn ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von ihm zurückgegeben oder ihm entzogen worden sein

Zu beachten ist, dass der Leistungsfall erst dann eintritt, wenn nach ärztlicher Diagnose …

… entweder eine Fähigkeit aus A oder
… drei Fähigkeiten aus B

mindestens 12 Monate ohne fremde Hilfe nicht ausgeführt werden konnte oder werden kann.

 
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