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Grunderwerbsnebenkosten

Wer ein Grundstück erwirbt, sollte bei der Finanzierung bereits bei der Suche und der Planung daran denken, dass zusätzlich zum Kaufpreis noch so genannte Grunderwerbsnebenkosten anfallen werden.

Solche Kosten sind beim Kauf eines Grundstückes üblich, werden aber von den neuen Grundstücksbesitzern oftmals vergessen.

Grunderwerbsnebenkosten sind:

• Notarkosten für die Beurkundung des Grundstücksvertrages
• Gerichtskosten für die Eintragung im Grundbuch
• Grunderwerbssteuer
• ggf. Maklerprovisionen
• Kosten für die Vermessung des Grundstückes

Es gibt viele Arten von Kosten, die neben dem eigentlichen Grundstückspreis noch anfallen können. Diese sollten im Vorfeld schon einmal durch einen Fachmann eingeschätzt und bei der Finanzierung dringend mit eingerechnet werden. Banken stehen aber in der Regel bei solchen Fragen immer hilfreich zur Seite und können diese Kosten bereits im Vorfeld abschätzen, einplanen und natürlich dazu auch beraten. Die Finanzierung wird dann entsprechend höher angesetzt und die monatlichen Raten werden dann auch angepasst sein.

Wer diese Kosten bereits im Vorfeld beachtet, dem bleibt ein böses Erwachen im Anschluss erspart.

Die Grunderwerbsnebenkosten sind üblicherweise vom Käufer selbst zu tragen. Gegebenenfalls kann es allerdings sein, dass sich die Vertragspartner im Hinblick auf diese Kosten anderweitig geeinigt haben. Dies muss im Einzelfall betrachtet werden.

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