Girokonten für Minderjährige bieten beinahe alle deutschen Banken an – so auch die Deutsche Kreditbank AG (DKB), eine Tochtergesellschaft der Bayerischen Landesbank (BayernLB). Hier ist allerdings zu beachten, dass das Konto nur dann beantragt werden kann, wenn bereits ein gesetzlicher Vertreter Kunde der DKB ist. Der Grund dafür ist, dass das Antragsformular zum DKB-Cash u18 Girokonto für Minderjährige nur im internen Online-Banking-Bereich heruntergeladen werden kann.
Für den oder die gesetzlichen Vertreter zieht das allerdings keine Nachteile mit sich, da beispielsweise das DKB-Cash ein kostenloses Girokonto inklusive kostenloser VISA Card ist, was ohne Probleme eröffnet werden kann.
Für den Minderjährigen ergeben sich aus dem Girokonto für Minderjährige der DKB vor allem die folgenden Vorteile:
- kostenlose Kontoführung
- attraktive Guthabenverzinsung
- Girokonto auf Guthabenbasis -> Kontrollmöglichkeit der Ausgaben
- bereits ab dem ersten Lebensjahr möglich
Als erstes eigenes Girokonto beispielsweise auf Grund einer Ausbildung (Lehre) eignet sich das DKB-Konto besonders, da sowohl die gesetzlichen Vertreter als auch der Minderjährige selbst hundertprozentige Kontrolle über die Ausgaben haben und eine Überziehung des Kontos nicht möglich ist. So umgeht man auch die Gefahr, in Schulden zu geraten und bleibt stets im finanziell möglichen Rahmen.
Weitere Informationen zum DKB-Cash gibt es hier -->
Auch viele andere Banken bieten heute Girokonten für Minderjährige an. Oft kommen diese Konten mit besseren Konditionen daher. Oft fallen beispielsweise die Kontoführungsgebühren weg. Auch ein Wegfall anderer Gebühren oder höhere Guthabenzinsen sind möglich. Auch beim Girokonto für Minderjährige lohnt sich oft ein Vergleich!