Gilt

Gilt ist ein veralteter Begriff und bezeichnete eine Abgabe in Naturalien. In der Regel handelte es sich dabei um die Menge des Zehnts in landwirtschaftlichen Produkten (in Feldfrüchten).

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Naturalabgabe war eine Bringschuld, die früher stets die gleiche Höhe betrug. Später wurde sie umgewandelt in Geldbeträge, die immer am gleichen Termin fällig waren.

Gilt steht aber nicht nur in der Bedeutung der Bringschuld, sondern bezeichnete früher die Vergütung für ein Darlehen, das gewährt wurde. Damit war der Zins gemeint.

Eine weitere Bedeutung von Gilt drückt die Rente aus. In diesem Zusammenhang kursierte früher die Wendung „ewige Gilt“, womit die Rente, die auf Lebenszeit oder immerwährend gezahlt wurde.

 
  • WhatsApp