Gewinnwarnung

Eine Gewinnwarnung beschreibt stets eine negative Meldung eines Aktienunternehmens. Es korrigiert eine Prognose, die die Unternehmen am Beginn des Geschäftsjahres oder eines Quartals als angestrebtes Geschäftsergebnis herausgeben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Gewinnwarnung selbst ist eine Prognose. Sie kann auf Informationen beruhen, die die erwarteten Geschäftsabschlüsse beeinflussen können und die dem Management bekannt werden. Veröffentlicht werden diese Warnungen in Form von Ad-hoc-Meldungen.

Die Gewinnmeldung ist keine Willkür eines Unternehmens, sondern ist laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eine Pflichtmitteilung, die unverzüglich nach Bekanntwerden der relevanten Information zu machen ist. Damit ist eine Vorsorgehaltung verbunden, um Insidergeschäfte zu verhindern.

Die negativen Folgen einer Gewinnwarnung sind, dass Aktionäre häufig ihre Anteile veräußern und dass der Kurs fällt.

Die gegenteilige Bedeutung der beiden Wortteile „Gewinn“ und „Warnung“ verschaffte dem Begriff aus der Börse einen Platz auf der Liste zum Unwort des Jahres 2001. Die Nominierung wurde damit begründet, dass die Verwendung sachlich falsch sei. Der Begriff warne vor geringeren Gewinnen als erwartet.

 
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