Gewinnerzielung

Die Gewinnerzielung definiert die Tatsache, aus einer gewöhnlichen Tätigkeit (z.B. Erwerbsgeschäft, Geldanlage etc.) Aufwendungen und Erträge resultieren zu lassen, bei denen die zweite Position die erste überschreitet, d.h. man erzielt mit dieser Tätigkeit einen Überschuss der Einnahmen gegenüber den Ausgaben.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

So ist die Erzielung von Gewinn üblicherweise stets mit einem vorher erbrachten Aufwand verbunden, sei es der Einsatz von Kapital oder sonstige Aufwandsmöglichkeiten. Dabei muss vorher stets abgewogen werden, ob sich das Verhältnis Gewinn/Verlust am Ende überhaupt auszahlt, d.h. ober der zu erbringende Aufwand überhaupt zu einem gewünschten Gewinn führen kann.

 
  • WhatsApp