Gewinn

Vom Gewinn spricht man, wenn die Einnahmen die Ausgaben für eine einzelwirtschaftliche Tätigkeit innerhalb einer bestimmten Zeitperiode (Periodengewinn) oder für eine entsprechende Leistungseinheit (Stückgewinn) überschreiten. Er kann sowohl bei privaten Haushalten und Personen als auch bei Unternehmen entstehen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im unternehmerischen – und damit folglich auch im betriebswirtschaftlichen – Bereich spricht man auch vom Bilanzgewinn, der sich aus der Differenz zwischen Aufwand (niedriger) und Ertrag (höher) ergibt. Diese werden nach handelsrechtlichen Vorgaben festgesetzt im Handelsgesetzbuch (HGB) in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gegenübergestellt und gegeneinander aufgerechnet. Je nachdem, ob das Unternehmen das Gesamtkosten- oder das Umsatzkostenverfahren anwendet, hat es diverse Positionen in der GuV zu erfassen, um den betriebswirtschaftlichen Gewinn und darin eingeschlossen auch den Jahresüberschuss zu ermitteln.

Beim Gesamtkostenverfahren müssen beispielsweise erfasst werden:

- Umsatzerlöse
- Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
- andere aktivierte Eigenleistungen
- sonstige betriebliche Erträge
- Materialaufwand (für Roh-, Hilfs-,Betriebsstoffe, bezogene Waren und Leistungen)
- Personalaufwand (Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung etc.)
- Abschreibungen
- sonstige betriebliche Aufwendungen
- Erträge aus Beteiligungen (aus verbundenen Unternehmen, anderen Wertpapieren etc.)
- sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
- außerordentliche Erträge
- außerordentliche Aufwendungen
- außerordentliches Ergebnis
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Beim Umsatzkostenverfahren müssen beispielsweise erfasst werden:

- Umsatzerlöse
- Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
- Bruttoergebnis vom Umsatz
- Vertriebskosten
- allgemeine Verwaltungskosten
- sonstige betriebliche Erträge
- sonstige betriebliche Aufwendungen
- Erträge aus Beteiligungen
- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
- sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
- außerordentliche Erträge
- außerordentliche Aufwendungen
- außerordentliches Ergebnis
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
- sonstige Steuern
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Durch die GuV wird der Unternehmenserfolg (Verlust oder Gewinn), d.h. das Gesamtergebnis, errechnet und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ausgedrückt.

 
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