Geschichtlicher Hintergrund des Bausparens

Dem Bausparsystem liegt der sogenannte „kollektive Spargedanke“ zu Grunde. Dessen Erstverwirklichung fand bereits zu der Zeit um 200 vor Christus in China während der Han-Dynastie statt. Zu dieser Zeit wurden in China gemeinnützige Spargesellschaften gegründet, die auf Gegenseitigkeit beruhten.

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Sachbezugskarte
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Die erste richtige Bausparkasse wurde aber erst im Jahre 1775 in England in der Stadt Birmingham gegründet. Die zweite Bausparkasse entstand 1831 in den USA und ein Jahr später folgten Australien und Neuseeland. Wieder ein Jahr später, also im Jahre 1833, wurde die Bausparkasse in Südafrika und 1834 eine in Brasilien gegründet. Diese 6 Bausparkassen, die innerhalb von 59 Jahren in den benannten Ländern erschaffen wurden, waren die ersten, die den kollektiven Spargedanken in die Tat umsetzten.

Ein Bielefelder Pastor gründete 1885 die erste deutsche Bausparkasse. Diese nannte sich

„Bausparkasse für jedermann“.

In Deutschland setzte sich das System des Bausparens jedoch erst in der Zeit von 1924 bis 1929 durch. Dies begründete sich in dem hohen Kapitalbedarf für den Wiederaufbau Deutschlands, das nach dem ersten Weltkrieg erforderlich war. Einige Jahre nach dem zweiten Weltkrieg, im Jahr der Währungsreform 1948, erfuhr das deutsche Bausparsystem bedingt durch die Wirtschaftswunderzeit seinen Aufschwung.

Der Ursprungsgedanke des Bausparens wird an folgendem (sehr vereinfachten) Beispiel transparent:

Nehmen wir zehn Leute, die bauen möchten, aber kein Eigenkapital besitzen. Wenn nun ein Jeder dieser zehn Leute jährlich zehn Prozent der Anschaffungskosten für sich alleine anspart, hätte jeder einzelne nach zehn Jahren die erforderliche Gesamtsumme zusammen gespart. Vereinen sich aber alle zehn Sparer, so ist die Gesamtsumme für das erste Objekt bereits nach dem ersten Jahr angespart. Diese Summe kann nun dem ersten der zehn Sparer ausgezahlt werden. Man spricht in diesem Fall von der Zuteilung. Wenn man nun davon ausgeht, dass der erste Bausparer, der die Zuteilung bereits erhalten hat, jährlich zehn Prozent seiner erhaltenen Summe in die vereinigte Bausparsumme zurück zahlt (man spricht bei diesem Vorgang von Tilgung), kann ab dem zweiten Jahr dem zweiten Bausparer die Summe für sein Objekt zur Verfügung gestellt werden. Wenn dies nun kontinuierlich so gehandhabt wird, sind im dritten Jahr acht Sparleistungen und zwei Tilgungsleistungen in der vereinigten Gesamtsumme. Somit kann auch dem dritten Bausparer die Summe für sein Objekt zugeteilt werden. Dieser Vorgang setzt sich dann gleichbleibend fort, bis dem zehnten Bausparer die Summe, die für sein Objekt erforderlich ist, zugeteilt werden kann.

 
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