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Gesamtfälligkeit

Der Begriff „Gesamtfälligkeit“ meint den Termin, an dem ein geschuldeter Geldbetrag komplett zurückerstattet werden muss und nicht in Teilbeträgen oder Ähnlichen getilgt werden kann.

Dabei muss es sich nicht immer um geschuldetes Bargeld handeln, sondern dies können ebenso geldwerte Beträge in anderen Formen wie aufgelegte Anleihen etc. sein.

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