Gesamtfälligkeit

Der Begriff „Gesamtfälligkeit“ meint den Termin, an dem ein geschuldeter Geldbetrag komplett zurückerstattet werden muss und nicht in Teilbeträgen oder Ähnlichen getilgt werden kann.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Dabei muss es sich nicht immer um geschuldetes Bargeld handeln, sondern dies können ebenso geldwerte Beträge in anderen Formen wie aufgelegte Anleihen etc. sein.

 
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