Geldsurrogate

Geldsurrogate, auch Geldersatzmittel genannt, sind Hilfszahlungsmittel, die keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind und somit auch keinem rechtlichen Annahmezwang unterliegen. Sie verbriefen ausschließlich einen Anspruch auf Geld.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Beispielsweise zählen Schecks und Wechsel zu dieser Sparte der Zahlungsmittel. Sie sind ebenfalls im geschäftlichen Verkehr in Umlauf und ersetzen Bar- bzw. Buchgeld.

Der Verkehr mit Geldsurrogaten ist streng vom Gesetzgeber geregelt, der dazu enge Rechtsvorschriften erlassen hat. Sie gewährleisten dem Gläubiger ein Mindestmaß an Sicherheit, die aber von vornherein nicht umfassend zugestanden werden kann. Ein mehr oder weniger großer Restteil an Unsicherheit wird immer mit den Hilfszahlungsmitteln verbunden bleiben.

 
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