Geldstrafe

Die Geldstrafe ist eine mögliche rechtliche Maßnahme in Folge einer Straftat (Rechtsfolge), die ausschließlich durch ein richterliches Urteil bzw. einen Strafbefehl verhängt werden kann. Die rechtliche Grundlage bildet das Strafgesetzbuch (StGB).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Geldstrafen werden grundsätzlich in Tagessätzen verordnet und in mindestens 5 Sätzen verhängt. In der Regel sollen 360 Tagessätze nicht überschritten werden, allerdings können bestimmte gesetzliche Regelungen auch Abweichungen vorsehen.

Bei der Festsetzung der Höhe der Geldstrafe werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt und man geht üblicherweise vom täglichen durchschnittlichen Nettoeinkommen (alle Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Gewerbe, Land- oder Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, Versorgungsleistungen, Renten und Unterhaltsbezügen) aus. Jedoch darf sich der Satz nur zwischen mindestens 1,00 € und maximal 5.000,00 € pro Tag bewegen. Wird die richterliche Entscheidung bekannt gegeben, werden auch die Tagessätze verkündet.

Geldstrafen können sowohl einzeln als auch zusätzlich zu beispielsweise Freiheitsstrafen etc. verhängt werden. Grundsätzlich hängt dies von der Straftat ab.

Sollte der Täter bei der Zahlung der Strafe aus beispielsweise finanziellen Gründen Schwierigkeiten haben, so kann das Gericht auch eine Zahlungsfrist gestatten oder genehmigen, dass in Teilbeträgen gezahlt wird. Ist der Täter allerdings gar nicht in der Lage, die Geldstrafe zu erbringen, tritt die Ersatzfreiheitsstrafe ein, d.h. an Stelle der Geldstrafe muss der Täter eine Freiheitsstrafe absitzen. Ein Tagessatz entspricht hier einem Tag Freiheitsstrafe.

 
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