Geldrefusion

Mit Geldrefusion meint man die Verweigerung solchen Geldes, welches durch die rechtliche Ordnung auf der Grundlage seiner Begültigung mit einem Annahmezwang versehen ist.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

So ist zum Beispiel das vom Staat eingesetzte gesetzliche Zahlungsmittel in Form von Münzen und Banknoten für die Bürger mit einem Annahmezwang versehen. Die Bürger sind dementsprechend verpflichtet, diese als Zahlungsmittel zu nutzen. Wenn Bürger den Annahmezwang in diesem Zusammenhang verweigern, handelt es sich folglich um eine Geldrefusion.

Auch der so genannte schuldbefreiende Annahmezwang funktioniert nach diesem Prinzip. So ist der Gläubiger verpflichtet, die Tilgung einer Geldschuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu akzeptieren. Eine Verweigerung würde wiederum der Definition der „Geldrefusion“ entsprechen.

Auch Versicherer unterliegen in vielen Fällen einem Annahmezwang von Versicherten. Da es sich jedoch hier nicht direkt um eine durch den Annahmezwang festgelegte Annahme von Geld handelt, kann bei einer Verweigerung letztendlich auch nicht von einer Geldrefusion gesprochen werden.

Eine Geldrefusion kann des Weiteren in einem direkten Zusammenhang zum so genannten Geldvertrauen definiert werden, da dieses die Erwartung der Wirtschaftssubjekte in die Stabilität der heimischen Währung bezeichnet. Bei einer Geldrefusion ist das Geldvertrauen letztendlich gestört und führt dazu, dass die Annahme des Geldes trotz Annahmezwang verweigert wird. In Krisenzeiten ist die Wahrscheinlichkeit für eine Geldrefusion generell erhöht.

 
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