Geheimtipp

Der Begriff „Geheimtipp“ kann mit den englischen Begriffen „Insiders Tipp“ und „Sleeper“ gleichgesetzt werden. Ein solcher Tipp kann üblicherweise nur von einem Insider kommen, da es um „unter der Hand verbreitete Informationen“ geht.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Fachjargon wird dies auch als „Wissen des Schattenbankbereiches“ bezeichnet, was bereits deutlich einen negativen Beigeschmack von Geheimtipps aufzeigt.

Laut dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist das Verbreiten von Insiderwissen in Form der Weitergabe solcher Geheimtipps strafbar, sofern man durch sie einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen kann. Das Wertpapierhandelsgesetz definitiert weiterhin sehr genau, wer im Sinne des Gesetzes ein Insider ist.

Man unterscheidet vor Allem zwischen

-> primären und
-> sekundären Geheimtipps

Bei der ersten Gruppe werden die Informationen von Insidern weitergegeben, die direkt mit dem Betroffenen Unternehmen verbunden sind und üblicherweis in Führungspositionen sitzen. Sekundäre Geheimtipps stammen dementsprechend auch von sekundären Insidern, d.h. jene Personen, die nicht direkt, sondern beispielsweise über primäre Insider Informationen einholen.

 
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