Gegenpartei

Unter der Gegenpartei (engl.: Counterparty) versteht man den Geschäftspartner in einer vertraglichen Verhandlung, mit dem das jeweilige Geschäft abgeschlossen wird. Der Begriff kann sich sowohl auf einen als auch auf beide Partner beziehen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Gegenparteien können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Diese sind dabei nicht als Gegner sondern als Partner zu verstehen.

Beim Finanzgeschäft sind die Gegenparteien durch den abgeschlossenen Vertrag aneinander gebunden. Dieser gilt als abgeschlossen, wenn über das Angebot einer Gegenpartei eine Einverständniserklärung vorliegt. Ein solcher Vertrag beinhaltet stets Verpflichtungserklärungen von beiden Gegenparteien. Wie auch in allen anderen Lebens- und Arbeitsbereichen werden solche Verträge zumeist schriftlich und nur in Ausnahmefällen mündlich geschlossen.

 
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