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Gegenpartei, Zentrale (ZGP)

Mit der Bezeichnung „Zentrale Gegenpartei (kurz ZGP)“, eher bekannt als Central Counterparty (kurz: CCP) und teilweise auch Zentraler Kontrahent genannt, wird an den Börsen eine Einheit verstanden, die sich auf dem Parkett der Börse zwischen die Parteien des Börsengeschäftes stellt.

Grundsätzlich stellt diese Einheit für die Käufer-Seite den Verkäufer und für die Verkäufer-Seite den Käufer dar. Dadurch wird das eigentliche Grundgeschäft zwischen den ursprünglichen Gegenparteien (Käufer und Verkäufer) in zwei Einzelgeschäfte aufgespaltet:

1. Verkauf an Zentrale Gegenpartei (Verkäufer-Seite)
2. Kauf von Zentraler Gegenpartei (Käufer-Seite)


Dadurch wird gewährleistet, dass eine gewisse Anonymität an der Börse herrscht. Außerdem haben die Marktteilnehmer den Vorteil, nur noch mit einer einzigen Gegenpartei verhandeln zu müssen und nicht für jeden einzelnen Kauf oder Verkauf einen neuen Kontrahenten zu kontaktieren.

Beispiele:

- Eurex Clearing AG
- Clearinghaus der Deutsche Börse AG

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