Gefälle

Das Gefälle im Jargon der Finanzwelt ist eine mittlerweile etwas in die Jahre gekommene Bezeichnung, die eine Abgabe beschreibt. Manchmal wurde hierzu in der Vergangenheit auch der Begriff „Frongeld“ verwendet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zu Zeiten, in denen ein Grundherr von seinen Pächtern Geld für die Pacht forderte, nannte man die Abgabe jedoch Gefälle. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Abgabe in Goldstücken, Münzen, oder unbar mit Waren zu bezahlen waren. Starb beispielsweise ein Bauer und der entsprechende Grund fiel an seine Erben, mussten die neuen Pächter eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die so genannte Auffahrt.

In der englischen Sprache kennt man das Gefälle auch als „Levy“ oder „payment for real estate use“.

Im Mittelalter stand Gefälle auch eindeutig für die verschiedenen Arten von Abgaben, beispielsweise alle Formen von Gebühren an die Obrigkeit oder Erträge und Einkünfte, die an ein Gericht oder die Kirche bezahlt werden mussten. Später, etwa bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, wurde der Begriff in Verbindung mit den unterschiedlichsten Steuern im Steuerrecht verwendet, etwa den Verbrauchssteuern und den Monopolsteuern. Im Besonderen kennt man in diesem Kontext die Bezeichnungen „Tabakgefälle“, „Biergefälle“ und „Salzgefälle“.

 
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