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Gebühr

Grundsätzlich meint der Begriff „Gebühr“ (veraltet auch Gebührnis) das Entgelt von natürlichen oder juristischen Personen für die Inanspruchnahme bestimmter öffentlicher Leistungen, die von einer Behörde, einem Gericht, einer Anstalt z.B. öffentliche Sparkassen, Rundfunk-/Fernsehanstalten etc.), einer Stiftung oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechst (z.B. Gebietskörperschaft oder Personalkörperschaft etc.) erbracht werden.

In der Volkswirtschaft zählen die Gebühren zu den Abgaben und somit gleichzeitig zu den Einnahmen des Staates. Unterschieden werden hierbei …

… Verwaltungsgebühren (z.B. Ausstellen und Ändern von Pässen etc.) und
… Benutzungsgebühren (z.B. Kanalnutzungsgebühren oder Müllabfuhrgebühren etc.)


Für die Berechnung der Gebühren und deren Festsetzung gilt das Verwaltungskostengesetz (VwKostG) als rechtliche Grundlage. Demnach muss stets ein angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Gebühren „(…) und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung (…)“ vorherrschen.

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