Garantiegeschäft

Das Garantiegeschäft gehört zu den Bankdienstleistungen, die ein Kreditinstitut laut Kreditwesengesetz (KWG) anbietet. Es umfasst die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für Andere.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Garantiegeschäfte unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und sind somit auch genehmigungspflichtig.

 
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