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Garantiegeschäft

Das Garantiegeschäft gehört zu den Bankdienstleistungen, die ein Kreditinstitut laut Kreditwesengesetz (KWG) anbietet. Es umfasst die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für Andere.

Garantiegeschäfte unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und sind somit auch genehmigungspflichtig.

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.