G2C

G2C ist die Abkürzung für das so genannte „Government-to-Consumer“-Feld, zu Deutsch „Regierung zu Verbraucher“. Gemeint sind Transferleistungen jeder Art (so beispielsweise im sozialen Sektor), die der Staat an seine Bürger bezahlt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Solche G2C-Transaktionen können sowohl bar als auch unbar erfolgen. Die Basis der Transferleistungen ist meist die Solidarität der Gemeinschaft, in der der Begünstigte lebt.

Üblicherweise sind die G2C an die Bedürftigkeit der Privathaushalte und Privatpersonen gebunden. Der Staat misst die Bedürftigkeit seiner Bürger in verschiedenen Stufen, die dann als Indikatoren zur Berechnung der tatsächlichen Zahlung herangezogen werden. Unter Anderem werden die folgenden Faktoren in die Berechnung einbezogen:

- Höhe des Einkommens,
- das Vermögen und die der nächsten Angehörigen bzw. der Personen mit denen der Bedürftige eine Bedarfsgemeinschaft bildet
- Alter
etc.

Wenn die Bedürftigkeit dann nach denen im Gesetz verankerten Summen festgestellt wird, kommt es zu einer Auszahlung, dieser Tage vor Allem in Form von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Wohngeld.

Unbare G2C sind beispielsweise Zuwendungen in Form von Möbeln oder lebenswichtigen „Weißwaren“ (Kühlschrank, Waschmaschine etc.), die ebenfalls als G2C-Transakton betrachtet werden können. Oft leistet die städtische Verwaltung Menschen, die für ihren eigenen Lebensunterhalt nicht aufkommen können, Leistungen unbar, hier im Besonderen durch Gutscheine, die dann entweder im normalen Einzelhandel oder auch speziellen Non-Profit-Einrichtungen einzulösen sind.

 
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