G2B

Bei dem Begriff „G2B“ handelt es sich um eine Abkürzung von „Gouvernment to Business“. In der Wirtschaft werden dem Begriff zwei verschiedene Bedeutungen zugeschrieben:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Einmal sind damit Zahlungen gemeint, die eine Regierung (Verwaltungsbehörden) an Unternehmen für erbrachte Waren und Dienstleistungen zu entrichten hat.

Zum Zweiten kommt der Begriff aus dem elektronischen Wirtschaftsbereich. Gouvernment-to-Business wird hier als digitale, internetgestützte Art der Kommunikation verstanden - und zwar einseitig, d.h. die Kommunikation der staatlichen Verwaltungsbehörden zu Unternehmen, zu denen auch Non-Profit-Organisationen, Einzel- und Privatunternehmen sowie Verbände gezählt werden können. An dieser Stelle beginnt auch der fließende Übergang, der den G2B-Bereich seit Jahren spaltet:

An welchem Punkt hört ein Nebengewerbe auf und wo fängt die Privatperson an?

Auch kann sich das Problem im umgekehrten Sinne äußern. So beispielsweise bei einem Krankenhaus: Hier kann der Betreiber sehr wohl ein Unternehmen sein, aber der Auftrag zur Bewirtschaftung, Verwaltung etc. vom Magistrat bekommen haben. Dieses Unternehmen nennt man dann den „beauftragten Dritten“. Auch hier ist die Abgrenzung schwierig und wird in der Regel von Einzelfall zu Einzelfall entschieden.

Streng betrachtet kann G2B also sowohl Kommunikation oder Information bzw. geldwerte Leistungen zwischen Regierungsinstitutionen und Unternehmen sein.

 
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