Fusionen und Übernahmen (F und Ue)

Bei Fusionen und Übernahmen, kurz F&Ue, (engl.: Mergers & Acquisitions, kurz M&A) verschmelzen immer zwei oder mehrere Unternehmen zu einem bestehenden oder mitunter auch zu einem gänzlich neuen Unternehmen. Auch der Gesellschafterwechsel zählt in diese Kategorie. Dies hat zur Folge, dass dadurch auch die nationalen oder internationalen Finanzmärkte beeinflusst werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Vorfeld von Fusionen und Übernahmen, die auch Akqusitionsfinanzierungen oder Unternehmenstransaktionen genannt werden, wird ein Übernahmeangebot gemacht, das sogleich von verschiedenen Aufsichtsbehörden geprüft wird. Sofern beispielsweise die Rechte von Aktionären oder bestimmter Mittelgeber wie Banken betroffen sind, wird ganz genau hingeschaut, in wiefern eine Fusion negative Effekte für jene Parteien bergen könnte.

Die Formvorschrift von Übernahmeangeboten ist unter Anderem im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verankert.

Wenn sehr große Unternehmen sich mittels Fusionen und Übernahmen zusammenschließen wollen, wird ebenfalls geprüft, ob nicht eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Endverbraucher und/oder der Konkurrenz vorliegt. So genannte „Megafusionen“, die in eine Monopolstellung in der jeweiligen Branche münden, werden im Zuge dessen vom Kartellamt unterbunden.

Bei Fusionen und Übernahmen ist es auch üblich, dem übernahmewilligen Unternehmen durch besondere finanzielle Zuwendungen (und auch unbare Zuwendungen) die Übernahme besonders schmackhaft zu machen. Der Übergang zum so genannten „Schmiergeld“ ist hier jedoch schleichend und wird entsprechend von unterschiedlichen Personen und Institutionen sehr differenziert bewertet.

Besonders im Bankensektor, wo durch Fusionen unweigerlich viele Privatpersonen in Mitleidenschaft gezogen werden können, wird im Fusionsfall ganz genau hingeschaut.

 
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