Furtgeld
Das Furtgeld war eine frühere Gebühr, die man in der Binnenschifffahrt grundsätzlich in Bargeld zu enrichten hatte.Wenn man an einer seichteren Stelle eines Flusses übergesetzt hat bzw. mittels Fähre oder Schiff vom Festland auf eine Insel gefahren wurde, galt es, Furtgeld zu zahlen.
Heute wird diese Gebühr oft nur noch in der Dritten Welt erhoben und auch hier gilt noch immer die Barzahlung.
Im modernen Cargoverkehr (Frachtgutverkehr) fällt das Furtgeld ebenfalls an, wird jedoch unbar beglichen. Der Carrier (Frachtführer) darf dann das Furtgeld wie im klassischen Geschäftsverkehr anderer Branchen nach Rechnungstellung begleichen. Ein solches Furtgeld fällt in der Regel im Güter- und Frachtverkehr der internationalen Häfen an. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Häfen für Binnenverkehr oder einen Überseehafen handelt. Mit einer höheren Zahlung von Furtgeld kann man die Löschung des Schiffes beschleunigen. Dem Carrier werden hier besondere Preisstaffelungen angeboten.
Mit Furtgeld kann man aber auch andere Zahlungen meinen, denn der Begriff steht darüber hinaus auch für das Abfindungsgeld. Auch kann eine einmalige Zahlung bezeichnet sein, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen mitgibt. Entsprechend kommt es immer darauf an, in welchem Kontetext von „Furtgeld“ gesprochen wird.