Fremdenschulgeld

Familie nicht in der Gemeinde, in der die Schule ihren Sitz hatte, ansässig war.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Fremdenschulgeld war eine frühere Abgabe zur Teilnahme am Unterricht, wenn die
Früher war es üblich, von Schülern, die dem Unterricht beiwohnten, jedoch nicht zur schulunterhaltenden Gemeinde gehörten, ein solches Fremdenschulgeld zu verlangen. Das Besondere an der Abgabe war die Tatsache, dass es eine Gebühr war, die die Gemeinden direkt verlangten und dass diese Gebühr nur in Bargeld zu bezahlen war.

Begründet wurde dieser Vorgang dadurch, dass die Eltern der Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte nicht in der Gemeinde der Schüler wohnten und so keine Gemeindesteuer zu bezahlen hatten. Um diesen „Verlust“ auszugleichen, musste das Fremdenschulgeld entrichtet werden.

Der Sinn und Zweck des Fremdenschulgelds war es also, die einheimischen Schüler den „Gastschülern“ finanziell gleich zu stellen.

 
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