Fremdemission

Die Fremdemission ist eine Möglichkeit zur Platzierung von Wertpapieren am Markt. Der Emittent bedient sich hier vorrangig einem Emissionskonsortium (Zusammenschluss diverser Kreditinstitute), wobei auch einzelne Banken oder Syndikate (Gruppe von Personen oder Unternehmen) heran gezogen werden können.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich bedeutet eine Fremdemission aber, dass der Emittent, von dem die Wertpapiere stammen, nicht selbst an der Platzierung teil nimmt. Er zieht sich Spezialisten heran, die die gewisse Sachkenntnis und Absatzorganisation besitzen und überträgt die vollständige technische Abwicklung auf diese Institute, Personen oder Unternehmen.

Hinsichtlich der Art der Übernahme durch beispielsweise ein Konsortium kann man zwischen 3 Varianten wählen:

1. Feste Übernahme (Kaufvertrag)

Hier kauft das Konsortium (= Übernahmekonsortium) das gesamte Wertpapierportfolio im eigenen Namen und für eigene Rechnung vom Emittenten und lässt diesem sofort den Kaufpreis zukommen. Neben der Übertragung der Wertpapiere wird durch den festen Kauf auch das Absatzrisiko übertragen, d.h. das Konsortium muss nun dafür sorgen, dass die Wertpapiere am Markt auch nachgefragt und erworbern werden.

Für diese feste Übernahme erhält das Konsortium eine Emissionsvergütung, die sich üblicherweise aus den folgenden Komponenten zusammensetzt:

- Konsortialnutzen -> Entgelt für übernommens Absatzrisiko
- Schalterprovision -> Entgelt für Platzierung

2. Kommissionsweise Übernahme (Kommissionsvertrag)

Bei dieser Variante übernimmt das Konsortium (= Begebungskonsortium) die Wertpapiere und platziert sie im eigenen Namen für fremde Rechnung, d.h. es handelt als Kommissionär. Da es hier nicht zu einem Kaufvertrag zwischen dem Konsortium und dem Emittenten kommt, bleibt auch das Absatzrisiko beim Letzteren.

Der Emittent erhält je nach Verkauf der Papiere am Markt auch sukzessive den Erlös aus den abgesetzten Papieren. Eine Bevorschussung durch den Kommissionär kommt eher selten vor.

Das Kansortium erhält für diese Übernahme und Platzierung ebenfalls eine Emissionsvergütung, die sich hier aber nur aus der Schalterprovision ergibt.

3. Geschäftsbesorgung (Geschäftsbesorgungsvertrag)

Das Konsortium (= Begebungskonsortium) geht hier genauso vor, wie bei der kommissionsweisen Übernahme, nur dass hier die Platzierung auf fremden Namen und für fremde rechnung erfolgt.

Bei der Fremdemission übernehmen die Institute, Banken, Unternehmen etc. also vorrangig die folgenden Positionen ein:

- Beraterposition:
Beratung des Emittenten bezüglich Art, Zeitpunkt, Ausstattung, Konditionen und Volumen der Emission

- Platzierungsposition
Platzierung und Absatz der Wertpapiere am Markt

- Abwicklungsposition
Technische Abwicklung der gesamten Emission (Prospektausarbeitung, Werbung, Verkauf, Börseneinführung, Kurspflege etc.)

- Ansprechpartner
Beratung der Interessenten und Ansprechpartener bezüglich Kauf, Verkauf, Beschwerden etc.

 
  • WhatsApp