Freiverkehr

Der Freiverkehr, auch Open Market genannt, ist ein nicht reguliertes Börsensegment und dient dem Handel von Wertpapieren, die nicht zum Handel im regulierten Markt zugelassen bzw. einbezogen sind.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage ist das Börsengesetz (BörsG). Demnach kann jede Börse durch den jeweiligen Börsenträger einen Freiverkehr zulassen. Dieser muss allerdings eine ordnungsgemäße Durchführung des Handels und der Geschäftsabwicklung gewährleisten, was wiederum in den Geschäftsbedingungen, die durch die Börsengeschäftsführung gebilligt werden müssen, festgehalten sein bzw. zum Ausdruck kommen muss.

Der Freiverkehr unterliegt auch der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die den Handel bei Nichteinhaltung der Richtlinien untersagen kann. Des Weiteren muss sie die schriftliche Erlaubnis zum Betrieb des Freiverkehrs erteilen.

Für Wertpapiere, die am Freiverkehr teilnehmen wollen, ist kein aufwendiges öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren notwendig. Es reicht ein von der BaFin genehmigter Verkaufsprospekt. Sollten Wertpapiere ohne die Zustimmung des Emittenten im Freiverkehr gehandelt werden, so ist dieser allerdings nicht verpflichtet, Informationen zu diesen Papieren zu veröffentlichen.

 
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