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Freimakler

Freimakler waren Börsenhändler, die für den Handel von Wertpapieren für Banken und die Kursfeststellung im Freiverkehr und am Geregelten Markt zuständig waren. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehörte allerdings nicht der Amtliche Markt.

Seit dem 4. Finanzmarktförderungsgesetz (4. FFG) und der Zusammenlegung des Amtlichen und Geregelten Marktes zum Regulierten Markt wird allerdings nicht mehr zwischen dem Freimakler und dem Amtlichen Börsenmakler unterschieden. Heute spricht man allgemein vom Börsenmakler oder –händler bzw. Skontroführer.

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