Freibetrag, pauschaler
Einen pauschalen Freibetrag findet man im Rahmen der Geldpolitik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) – speziell hinsichtlich der Mindestreserveausstattung der Kreditinstitute des Eurosystems.
Hier ist bestimmt, dass alle Institute dazu berechtigt sind, von ihrem Mindestreserve-Soll einen einheitlichen Freibetrag abzuziehen, um dadruch die Verwaltungskosten bei einem sehr geringem Soll zu vermindern, da diese relativ hoch ausfallen können. Seit der Euro-Einführung 2002 ist der pauschale Freibetrag auf 100.000,00 € festgesetzt wurden und gültig.