Forderungsausfallversicherung

Eine Forderungsausfallversicherung, auch (Waren-)Kreditversicherung oder Delkredereversicherung genannt, dient der Absicherung eines Unternehmens gegen den Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Fällt in einem Unternehmen heute eine größere Kundenforderung aus, so geraten viele, insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen in eine eigene Krise und sind zum Teil selbst nicht mehr in der Lage, ihre Verbindlichkeiten fristgerecht zu zahlen, was dann eventuell dazu führen kann, dass sie Insolvenz anmelden müssen. Folglich haben Forderungsausfälle in der Regel gravierende betriebswirtschaftliche Auswirkungen für ein Unternehmen. Eine nicht bezahlte Forderung kann somit ein ganzes Schneeballsystem auslösen und viele weitere Unternehmen in den Ruin reißen.

Um eine Lawine von Insolvenzanmeldungen zu verhindern, hat sich die Versicherungswirtschaft etwas einfallen lassen und besondere Produkte auf den Markt gebracht. Seit dem Jahre 1998 ist schließlich die Forderungsausfallversicherung erhältlich.

Diese Versicherung soll verhindern, dass Betriebe auf ihren Forderungen sitzen bleiben. Die Gefahr dass sie dann selbst in Schieflage geraten, soll damit verhindert werden. Eine Forderungsausfallversicherung ersetzt dabei oftmals erfolglose Maßnahmen von Inkassobüros und Anwälten. Anstatt einen Inkassoauftrag zu stellen, oder zu einem Anwalt zu gehen, wendet man sich, wenn der Kunde 2 Monate das Zahlungsziel überschritten hat, an seine Versicherung.

Wie bei dem Gang zu einem Inkassobüro, oder einem Anwalt, so muss aber auch hier der Geschäftsablauf dokumentiert werden, d.h. Rechnungen und Mahnungen und gegebenenfalls auch noch der übrige Schriftverkehr vorgelegt werden. Das Versicherungsunternehmen prüft dann zunächst einmal die Bonität des Kunden und nimmt eine so genannte Risikoeinschätzung vor. Wenn diese positiv verläuft, wird das Ausfallrisiko von der Versicherung übernommen.

Bei kleinen Außenständen bis zu 10.000 Euro wird von einigen Versicherungsunternehmen in der Regel auf eine derartige Prüfung verzichtet. Eine Selbstbeteiligung von in der Regel 20 Prozent ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften üblich.

 
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